Gesetze und Grundlagen

GPSG Bundesgesetz

Seit 2004 gibt es ein neues Bundesgesetz das die Haftung der Hersteller, Händler und der Arbeitgeber entscheident neu regelt. Im Rahmen der Produktbegleithaftpflicht ist Schadensersatz völlig neu zu bewerten. In dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) finden Sie alle Fakten.

Sind Sie z.B. Hersteller von Notebooks, ist durch Produktinformationen und Weisung der bestimmungsgemäßen Verwendung festzulegen, dass der Einbau in Fahrzeuge nicht erlaubt ist. (oder eben unter welchen Voraussetzungen der Einbau erlaubt ist )

In einen aktuellen Beispiel hatte der Testfahrer eines der großen Autoherstellers einen schweren Unfall. Das auf einen völlig ungeeigneten Halter befestigte Notebook, flog bei einem verhältnismäßig leichtem Unfall, wie ein Wurfgeschoss duch den Innenraum. An den scharfen Ecken verletzte sich der Fahrer im Gesicht sehr schwer.

Wurde der Fahrer nicht per Arbeitsanweisung von den Sicherheitsrichtlinien in Kenntnis gesetzt, ist in dem vorliegenden Fall in der Regel der Hersteller des Notebooks in der Produktbegleithaftpflicht regresspflichtig (wegen fehlendem Hinweis zu nicht erlaubtem Betrieb in Fahrzeugen), und der Arbeitgeber Schadensersatzpflichtig, und zwar in nicht unerheblichem Maße.

Die wenigsten Hersteller, Händler und Arbeitgeber haben schon Mal etwas von Führerhausrichtlinien oder Energieaufnahmetests gehört. Sie wissen, Unkenntnis schütz Sie nicht vor Strafen.

Rechtliche Grundlagen

Zahlreiche Unfälle und stetige Änderung der technischen Arbeitsmittel erforderten eine Neureglung der Gefährdungsbeurteilung dieser Arbeitsmittel. Diese Vorschriften sind in der TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen und rechtsgültig.

pdf-icon Technische Regeln für Betriebssicherheit

Diese Regelung verpflichtet Arbeitgeber sicherzustellen, dass nur technische Arbeitsmittel verwendet werden dürfen, von denen keine Gefahr für Arbeitnehmer ausgehen kann.

Da unser Unternehnem sich mit dem Einbau von mobilen IT und Utility Geräten befasst, betrifft diese gesetzliche Richtlinie uns in besonderem Maße.

Die Fahrzeuge der Unternehmen sind besonders oft in Arbeitsunfällen verwickelt.